Steuervergleich Schweiz

Methodik und Genauigkeit

Datenquelle

Einzige Datenquelle ist der Steuerrechner der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV, swisstaxcalculator.estv.admin.ch) für das Steuerjahr 2026. Er enthält die Tarife aller Kantone, die Steuerfüsse aller 2’110 Gemeinden, die Kirchensteuerfüsse, die Personalsteuern, die Vermögenssteuertarife und die Abzugsregeln. Die Daten wurden am 3. Oktober 2026 maschinell erhoben.

Die ESTV stellt dieselben Grunddaten (Steuerfüsse, Tarife, Abzüge) auf der Seite «Grunddaten abrufen» des Rechners zum Export bereit. Diese offiziellen Exporte werden mitgeführt und bei jedem Testlauf mit den hier verwendeten Daten verglichen: Die Steuerfüsse aller Gemeinden sind identisch, die Splitting-Divisoren stimmen überein, und die Stufentarife decken sich an jeder Stufengrenze; die Stufentarife von 24 Serien werden direkt aus dem offiziellen Export übernommen.

Wie die Tarife ermittelt werden

Der ESTV-Steuerrechner weist zu jedem steuerbaren Einkommen die «einfache Steuer» aus. Für jeden Kanton wird sie für Alleinstehende und Verheiratete über ein dichtes Einkommensraster (alle 1’000 Franken bis 300’000, dann gröber bis 3 Millionen) abgefragt. An Stellen, an denen sich die Steigung ändert, wird die Stufengrenze auf 100 Franken genau bestimmt. Daraus entstehen Stützpunkttabellen, zwischen deren Stützpunkten der Tarif linear interpoliert wird; bei Stufentarifen ist das exakt, bei Formeltarifen (Basel-Landschaft, Freiburg, Tessin, Wallis) liegt die Abweichung unter einem Franken. Höchstsätze (etwa 5.7 % in Luzern) und Formelverläufe über 1 Million Franken sind damit ebenfalls abgebildet.

Auf dieselbe Weise werden die Vermögenssteuertarife und die Abzüge erhoben: Für jeden Kanton, jede Haushaltsform (alleinstehend, verheiratet mit einem oder zwei Einkommen) und null bis drei Kinder wird das steuerbare Einkommen für 42 Bruttoeinkommen zwischen 0 und 1 Million Franken abgefragt, an Knicken auf 500 Franken verdichtet, an Sprüngen (Stufen von Sozialabzügen) auf 1 Franken genau bestimmt und dazwischen linear interpoliert. Die altersabhängigen BVG-Beiträge werden exakt nach dem Modell des ESTV-Steuerrechners berechnet; unter 25 Jahren gilt dessen Annahme ohne BVG-Sparbeiträge mit dem höheren Versicherungsabzug «ohne Beiträge».

In Schwyz (Entlastungsabzug) und Bern (Abzug für bescheidene Einkommen) hängt das steuerbare Einkommen auch vom Vermögen ab. Diese Abzüge wurden je Haushaltsform als Modell nachgebildet (Schwyz: 30 % der Differenz zur Einkommensschwelle minus 3 % des Reinvermögens; Bern: ein Zehntel des steuerbaren Vermögens zählt zum massgebenden Einkommen, je 2’000 Franken sinkt der Abzug um 150 Franken je Person) und mit dem ESTV-Steuerrechner abgeglichen. Alle übrigen Kantone wurden auf eine solche Abhängigkeit geprüft – ohne Befund.

Rechenweg

  1. Bruttoeinkommen je Person → minus AHV/IV/EO, ALV, NBU, BVG → Nettolohn.
  2. Nettolohn → minus Berufsauslagen, Versicherungsabzug, Sozialabzüge (Verheiratete, Zweiverdiener, Kinder, weitere je Kanton) → steuerbares Einkommen Kanton und Bund.
  3. Steuerbares Einkommen (auf 100 Franken abgerundet) → Tarif → einfache Steuer. Verheiratete und Alleinstehende mit Kindern erhalten den Verheiratetentarif; bei Splitting und Familienquotient wird das satzbestimmende Einkommen je nach Kanton exakt übernommen oder auf 100 Franken abgerundet, wie im ESTV-Steuerrechner.
  4. Einfache Steuer × Steuerfuss Kanton, × Steuerfuss Gemeinde, × Kirchensteuerfuss. Kantonale Sonderregeln: Genf (Reduktion 12 %, 1 Zusatzrappen), Waadt (Rabatt auf dem kantonalen Koeffizienten, Begrenzung auf 30 % des steuerbaren Einkommens), Wallis (Abzug vom Steuerbetrag für Verheiratete, Mindeststeuer, Gemeindeskalen), Basel-Landschaft (Ermässigung je Kind), Neuenburg (Abzug je Kind), St. Gallen und Thurgau (Mindestbeträge), Luzern (Staats-, Gemeinde- und Kirchensteuer zusammen höchstens 22.8 % bzw. 22.4 % des steuerbaren Einkommens), besondere Bemessungsgrundlage der Kirchensteuer in Uri, Jura, Wallis und Basel-Landschaft.
  5. Reinvermögen minus Freibetrag (je Zivilstand und Kinderzahl; in Freiburg stufenweise sinkend), auf 1’000 Franken abgerundet → Vermögenssteuertarif → einfache Vermögenssteuer × Steuerfüsse; Genf zusätzlich mit der kantonalen Zusatzsteuer; Basel-Stadt mit Ermässigung bei bescheidenem Einkommen.
  6. Personalsteuer je Gemeinde (für Verheiratete in Zürich, Solothurn und Tessin doppelt), in Genf, Neuenburg, Solothurn und Uri mit der kirchlichen Kopfsteuer je Konfession.
  7. Direkte Bundessteuer nach Tarif abzüglich eines festen Betrags je Kind (Elterntarif, 2025 und 2026: 263 Franken); Steuerbeträge unter 25 Franken werden nicht erhoben.

Gemessene Genauigkeit

Das Tool wird automatisch mit dem ESTV-Steuerrechner abgeglichen. Die Prüfung umfasst 1’888 Fälle in 142 Gemeinden aller Kantone mit zufälligen Kombinationen aus Haushalt, Kindern, Einkommen (24’000 bis 1.4 Millionen Franken), Vermögen (0 bis 6 Millionen), Konfession und Alter, je mit und ohne Standardabzüge, sowie gezielte Fälle für jede kantonale Sonderregel (vermögensabhängige Abzüge, Belastungsobergrenzen, Kopfsteuern, Einkommen bis 3 Millionen). Stand 14. Oktober 2026:

  • Gesamtsteuer: in 99.6 % der Fälle höchstens 5 Franken Abweichung, in 99.9 % höchstens 15 Franken; grösste Abweichung 26 Franken.
  • Steuerbares Einkommen (mit Standardabzügen): grösste Abweichung 85 Franken, mittlere Abweichung 0.5 Franken.
  • Einfache Steuer (Tarif): grösste Abweichung 11 Franken.

Abweichungen entstehen durch die Interpolation der Abzugstabellen zwischen den Stützpunkten und durch Rundung. Jede im Betrieb entdeckte Abweichung wird als Testfall aufgenommen.

Gültigkeit und Aktualisierung

Jede Zahl im Tool ist an ein Steuerjahr gebunden und mit Quelle und Erhebungsdatum ausgewiesen (siehe Fusszeile und Info-Symbol neben dem Steuerjahr). Das Steuerjahr 2026 gilt für Einkommen und Vermögen des Jahres 2026; die Steuerrechnung dazu folgt im Jahr danach. Verfügbare Steuerjahre: 2025, 2026.

  • Kantonale Tarife sind gesetzlich festgelegt und ändern sich nur durch Gesetzesrevisionen oder die jährliche Anpassung an die Teuerung; beides ist in der Regel ein Jahr im Voraus bekannt.
  • Steuerfüsse von Kanton und Gemeinden werden mit dem Budget jeweils im Herbst des Vorjahres beschlossen (von Gemeindeversammlungen und Parlamenten, meist im November oder Dezember). Bis dahin sind sie für das Folgejahr nicht bekannt.
  • Die ESTV führt das neue Steuerjahr, sobald die Kantone ihre Daten gemeldet haben – in der Regel im ersten Quartal. Ein automatischer monatlicher Prüflauf erkennt, ob ein neueres vollständiges Steuerjahr vorliegt; es wird dann hier als zusätzliches, separat wählbares Steuerjahr ergänzt.
  • Im Voraus lässt sich nur das jeweils nächste Steuerjahr abbilden, und erst, wenn die ESTV es für alle Kantone führt. Für einen späteren Umzug gilt: Die Unterschiede zwischen den Gemeinden sind weit grösser und stabiler als die jährlichen Änderungen der Steuerfüsse, die meist wenige Prozentpunkte betragen. Die Rangfolge aus dem aktuellen Steuerjahr ist deshalb eine belastbare Grundlage für die Entscheidung.

Berechnung ohne KI, ressourcenschonend

Die Berechnung verwendet keine künstliche Intelligenz. Sie läuft deterministisch und nachvollziehbar in Ihrem Browser mit vorab bereitgestellten Datentabellen (wenige hundert Kilobyte) – ohne Serveranfrage für die Berechnung, ohne Konto, ohne Wartezeit. Eine vollständige Berechnung aller Gemeinden braucht nur einen Bruchteil der Energie einer einzigen Textanfrage an einen KI-Assistenten (laut Google im Median 0.24 Wh) und liefert Zahlen, die gegen den ESTV-Steuerrechner geprüft sind.

Offene Daten

Alle Tabellen, mit denen das Tool rechnet, sind maschinenlesbar abrufbar und dürfen mit Quellenangabe (ESTV-Steuerrechner, aufbereitet durch steuerlandschaft.ch) weiterverwendet werden – auch von Suchmaschinen und KI-Systemen. Je Steuerjahr unter /data/‹Jahr›/:

  • municipalities.json – Steuerfüsse aller Gemeinden (Einkommen, Vermögen, Kirche je Konfession), Personalsteuern, BFS-Nummern.
  • tariffs.json – Tarife der Kantone (Alleinstehende, Verheiratete, Kindermodelle) und des Bundes als Stützpunkttabellen.
  • deductions.json – steuerbares Einkommen nach Bruttoeinkommen, Haushalt und Kinderzahl je Kanton; deduction-lines.json – die einzelnen Abzugspositionen.
  • wealth.json – Vermögenssteuertarife und Freibeträge je Kanton.
  • Die Rangliste lässt sich im Tool als CSV herunterladen; eine maschinenlesbare Übersicht steht unter /llms.txt.

Was nicht abgebildet ist

  • Individuelle Abzüge (effektive Krankenkassenprämien, Säule 3a, Schuldzinsen, Fahrkosten, Weiterbildung, Liegenschaften, Unterhaltsbeiträge).
  • Andere Einkommensarten als Lohn aus unselbständiger Erwerbstätigkeit: Renten, Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit und Kapitalerträge werden als Teil des Einkommens behandelt, ohne deren Sonderregeln.
  • Bei Verheirateten eine andere als die hälftige Aufteilung des Einkommens und ein unterschiedliches Alter der Ehegatten; Kinder, die jünger oder älter als 8 Jahre sind; mehr als drei Kinder.
  • Die Quellensteuer: Ausländische Arbeitnehmende, die in der Schweiz wohnen und keine Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) haben, zahlen auf dem Lohn in der Regel Quellensteuer nach einem im ganzen Kanton einheitlichen Tarif; die ordentlichen Steuern der Rangliste gelten für sie erst bei nachträglicher ordentlicher Veranlagung (siehe FAQ). Ebenfalls nicht abgebildet sind Pauschalbesteuerung, Erbschafts-, Schenkungs- und Grundstückgewinnsteuern.
  • Steuerrechtliche Besonderheiten im Jahr des Zuzugs oder Wegzugs.

Nachprüfen

Jede Berechnung lässt sich im ESTV-Steuerrechner nachvollziehen. Geben Sie dort Steuerjahr 2026, Wohnort, Zivilstand, Alter, Kinder (8 Jahre), Konfession und Bruttoeinkommen (bei zwei Einkommen je die Hälfte) ein. Das Detailpanel zeigt dafür alle Eingaben und Zwischenwerte.

Datenstand 3. Oktober 2026 · Prüfung 14. Oktober 2026