Antworten zur Steuerberechnung, zu den berücksichtigten Abzügen, zu kantonalen Besonderheiten und zur Bedienung. Die Methode und die gemessene Genauigkeit sind auf der Seite Methodik beschrieben.
Allgemein
Was ist der Steuervergleich Schweiz?
Ein kostenloses Online-Tool, das die Einkommens- und Vermögenssteuern für alle 2’110 Schweizer Gemeinden berechnet und auf einer Karte und in einer Rangliste vergleicht. Sie geben Einkommen, Vermögen, Haushalt, Kinder, Alter und Konfession ein und sehen, wie hoch Ihre Steuerrechnung in jeder Gemeinde ausfallen würde.
Woher stammen die Zahlen?
Alle Tarife, Steuerfüsse, Abzüge und Freibeträge stammen aus dem offiziellen Steuerrechner der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) für das Steuerjahr 2026, der sie unter «Grunddaten abrufen» auch zum Export bereitstellt. Das Tool bildet dessen Berechnung nach; die Daten wurden am 3. Oktober 2026 erhoben und werden automatisch mit den offiziellen Exporten abgeglichen. Wie genau das Tool mit dem ESTV-Steuerrechner übereinstimmt, ist auf der Seite «Methodik» beschrieben.
Sind die Berechnungen rechtsverbindlich?
Nein. Die Berechnungen dienen der Orientierung. Massgebend sind die Veranlagungen der zuständigen Steuerbehörden. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an die zuständige Steuerverwaltung oder an eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater.
Wie aktuell sind die Daten und wie lange gelten sie?
Die Daten gelten für das Steuerjahr 2026, also für Einkommen und Vermögen dieses Jahres. Steuerfüsse werden von Gemeinden und Kantonen jeweils im Herbst des Vorjahres beschlossen; die ESTV führt das neue Steuerjahr meist im ersten Quartal vollständig. Ein monatlicher automatischer Prüflauf erkennt, ob ein neues Steuerjahr vorliegt; es wird dann als zusätzliches Steuerjahr ergänzt und ist separat wählbar. Steuerjahr und Datenstand stehen in der Fusszeile und hinter dem Info-Symbol neben dem Steuerjahr.
Ich ziehe erst nächstes Jahr um. Kann ich die Steuern für das kommende Jahr sehen?
Nur wenn die ESTV das kommende Steuerjahr schon für alle Kantone führt; dann steht es im Jahreswähler. Vorher sind die Steuerfüsse der Gemeinden noch nicht beschlossen und lassen sich nicht verlässlich angeben. Für die Entscheidung reicht das aktuelle Steuerjahr in aller Regel aus: Die Unterschiede zwischen den Gemeinden (oft mehrere tausend Franken) sind viel grösser als die jährlichen Änderungen der Steuerfüsse (meist wenige Prozentpunkte), und die Rangfolge bleibt weitgehend stabil. Das Detailpanel zeigt zudem, wie sich die Steuerfüsse einer Gemeinde gegenüber dem Vorjahr verändert haben.
Rechnet das Tool mit künstlicher Intelligenz?
Nein. Das Tool rechnet deterministisch mit geprüften Datentabellen direkt in Ihrem Browser. Das Ergebnis ist exakt reproduzierbar und nachprüfbar, und eine vollständige Berechnung aller Gemeinden braucht nur einen Bruchteil der Energie einer einzigen Textanfrage an einen KI-Assistenten (laut Google im Median 0.24 Wh). Die Ergebnisse sind gegen den ESTV-Steuerrechner geprüft; wie genau, steht auf der Seite «Methodik».
Berechnung
Welche Steuern werden berechnet?
Die Einkommenssteuer von Kanton und Gemeinde, die Kirchensteuer (auf Einkommen und Vermögen, falls eine Konfession gewählt ist), die Personalsteuer (Kopfsteuer, nur in einigen Kantonen), die Vermögenssteuer von Kanton und Gemeinde sowie die direkte Bundessteuer. Nicht enthalten sind Quellensteuer, Pauschalbesteuerung, Erbschafts- und Schenkungssteuer, Grundstückgewinnsteuer sowie die Sonderregeln für Selbständigerwerbende.
Ich ziehe mit Ausweis B oder L in die Schweiz. Gilt die Rangliste auch für mich?
Das hängt davon ab, ob Sie ordentlich veranlagt werden. Ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit steuerrechtlichem Wohnsitz in der Schweiz, die keine Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) haben – in der Regel mit Ausweis B oder L, ebenso mit Ausweis F, N, S oder Ci –, zahlen auf dem Lohn Quellensteuer; der Arbeitgeber zieht sie direkt ab. Der Quellensteuertarif wird je Kanton festgelegt und gilt im ganzen Kanton einheitlich: Er enthält die Steuern von Bund, Kanton und Gemeinde mit einem kantonsweit einheitlichen Gemeindeanteil, in den meisten Kantonen auch die Kirchensteuer, und rechnet mit Pauschalabzügen. Innerhalb eines Kantons ändert die Wohngemeinde den Abzug deshalb nicht, der Wohnsitzkanton schon. Keine Quellensteuer zahlen Selbständigerwerbende auf dem Einkommen aus dieser Tätigkeit, Personen ohne Lohn- und Ersatzeinkünfte sowie, von Ausnahmen abgesehen, Angestellte eines Arbeitgebers ohne Sitz oder Betriebsstätte in der Schweiz; sie werden ordentlich veranlagt, und für sie zählt die Wohngemeinde; die Rangliste rechnet allerdings mit Lohn aus unselbständiger Erwerbstätigkeit.
Die Wohngemeinde zählt, sobald Sie ordentlich veranlagt werden: Dann gelten der Tarif des Kantons und der Steuerfuss Ihrer Wohngemeinde, wie die Rangliste sie zeigt. Bei der nachträglichen ordentlichen Veranlagung zieht der Arbeitgeber die Quellensteuer weiterhin ab; sie wird zinslos angerechnet. Je nach Wohngemeinde, Vermögen und Abzügen fällt die ordentliche Steuer höher oder tiefer aus als der Quellensteuerabzug. Ordentlich veranlagt werden Sie in diesen Fällen:
- Sie haben die Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) oder leben in ungetrennter Ehe oder eingetragener Partnerschaft mit einer Person mit Schweizer Bürgerrecht oder Ausweis C: Sie unterliegen nicht der Quellensteuer und werden ordentlich veranlagt. Nach Erteilung des Ausweises C oder nach der Heirat entfällt der Abzug ab dem Folgemonat; die ordentliche Veranlagung gilt für das ganze Steuerjahr. Lebt diese Person mit eigenem Wohnsitz im Ausland, bleibt die Quellensteuer bestehen; nach Trennung oder Scheidung gilt sie ab dem Folgemonat wieder.
- Ihr Bruttoeinkommen aus unselbständiger Erwerbstätigkeit beträgt in einem Steuerjahr mindestens 120’000 Franken; bei Zuzug während des Jahres wird der regelmässige Lohn auf zwölf Monate umgerechnet. Die Grenze gilt pro Person; die Einkommen von Ehegatten werden nicht zusammengerechnet. Dann werden Sie obligatorisch nachträglich ordentlich veranlagt, Ehegatten gemeinsam, und zwar bis zum Ende der Quellensteuerpflicht, auch wenn das Einkommen später wieder darunter liegt.
- Sie haben Einkünfte, die nicht der Quellensteuer unterliegen (zum Beispiel aus selbständiger Tätigkeit, Unterhaltsbeiträgen, Witwen- oder Waisenrenten, Wertschriften oder Liegenschaften), oder nach kantonalem Recht steuerbares Vermögen. Das Bundesrecht nennt dafür keinen Mindestbetrag; einzelne Kantone kennen Bagatellgrenzen. Sie müssen dann bis am 31. März des Folgejahres das Formular für die Steuererklärung verlangen und werden obligatorisch nachträglich ordentlich veranlagt.
- Sie stellen bis am 31. März des Folgejahres, bei Wegzug aus der Schweiz spätestens bei der Abmeldung, schriftlich einen Antrag auf nachträgliche ordentliche Veranlagung. Der Antrag gilt auch für den Ehegatten, mit dem Sie in ungetrennter Ehe leben, kann nicht zurückgezogen werden und wirkt bis zum Ende der Quellensteuerpflicht; in den Folgejahren erfolgt die Veranlagung von Amtes wegen.
In diesen Fällen gilt die Rangliste auch für Sie. Was hier für Ehegatten gilt, gilt auch für eingetragene Partnerinnen und Partner. Wurden wegen Unterhaltsbeiträgen Kinderabzüge im Quellensteuertarif gewährt (Härtefallregelung), erfolgt die nachträgliche ordentliche Veranlagung nur auf Antrag. Trifft keiner dieser Fälle zu, zeigt die Rangliste die ordentlichen Steuern, nicht Ihren Quellensteuerabzug. Wer den steuerrechtlichen Wohnsitz im Ausland behält und nur zum Arbeiten in die Schweiz kommt, etwa als Grenzgängerin, Grenzgänger oder Wochenaufenthalter, unterliegt anderen Regeln (Art. 91 und 99a DBG); diesen Fall bildet die Rangliste nicht ab. Rechtsgrundlagen: Art. 83–89a DBG; Art. 32–33b StHG; Art. 4 und 9–13 QStV; Kreisschreiben Nr. 45 der ESTV.
Was ist die einfache Steuer und was der Steuerfuss?
Jeder Kanton hat einen Tarif, der aus dem steuerbaren Einkommen die «einfache Steuer» ergibt. Kanton und Gemeinde erheben davon je ein Vielfaches, das der Steuerfuss festlegt: Bei 100 % wird genau die einfache Steuer bezahlt, bei 130 % das 1.3-Fache. Die Steuerfüsse aller Gemeinden sind im Tool hinterlegt; im Detailpanel sehen Sie unter «Rechenweg» die einfache Steuer und die angewendeten Steuerfüsse.
Welche Abzüge berücksichtigt das Tool?
Mit eingeschalteten Standardabzügen rechnet das Tool wie der ESTV-Steuerrechner vom Bruttolohn zum steuerbaren Einkommen:
- Sozialversicherungen: AHV/IV/EO 5.3 %, ALV 1.1 % (bis 148’200 Franken), NBU 0.4 % (bis 148’200 Franken).
- BVG (Pensionskasse): Arbeitnehmerbeitrag nach Alter (3.5 % ab 25, 5 % ab 35, 7.5 % ab 45, 9 % ab 55 Jahren) auf dem koordinierten Lohn (Koordinationsabzug 26’460, versicherter Lohn bis 90’720 Franken) sowie 3.5 % auf dem Lohnteil darüber, wie es der ESTV-Steuerrechner annimmt.
- Kantonale und eidgenössische Abzüge: Berufsauslagen, Versicherungsabzug, Abzüge für Verheiratete, Zweiverdiener, Kinder und weitere Sozialabzüge, jeweils so, wie sie der ESTV-Steuerrechner für den gewählten Kanton anwendet.
Nicht berücksichtigt sind individuelle Abzüge wie effektive Krankenkassenprämien, Säule 3a, Schuldzinsen, Fahrkosten, Weiterbildung oder Liegenschaftsunterhalt. Diese Abzüge können Ihr steuerbares Einkommen deutlich senken. Wenn Sie Ihr steuerbares Einkommen kennen, schalten Sie die Standardabzüge aus und geben es direkt ein.
Wie werden Verheiratete besteuert?
Verheiratete werden gemeinsam besteuert. Das Tool verwendet in jedem Kanton den Tarif für Verheiratete (Splitting, Doppeltarif oder Familienquotient, je nach Kanton) und beim Bund den Verheiratetentarif. Bei «zwei Einkommen» wird das Bruttoeinkommen je zur Hälfte auf beide Personen verteilt; damit werden Sozialversicherungsbeiträge und Berufsauslagen für beide Personen sowie der Zweiverdienerabzug berücksichtigt. Eine andere Aufteilung der Einkommen verändert das Ergebnis leicht.
Wie wirken sich Kinder aus?
Kinder lösen Kinderabzüge vom Einkommen aus, beim Bund zusätzlich einen Abzug vom Steuerbetrag (Elterntarif), in einzelnen Kantonen eine Ermässigung der Steuer (Basel-Landschaft) oder einen tieferen Tarif (Familienquotient in der Waadt). Alleinstehende mit Kindern erhalten den Verheiratetentarif. Das Tool rechnet mit Kindern von 8 Jahren; Abzüge für jüngere oder ältere Kinder (Betreuung, Ausbildung) können abweichen.
Welche kantonalen Besonderheiten sind abgebildet?
Zum Beispiel die Reduktion der Kantonssteuer um 12 % in Genf, der Rabatt auf dem kantonalen Koeffizienten und die Begrenzung auf 30 % des steuerbaren Einkommens in der Waadt, der Abzug vom Steuerbetrag für Verheiratete im Wallis, die Belastungsobergrenze in Luzern, vermögensabhängige Abzüge in Schwyz und Bern, der stufenweise sinkende Vermögensfreibetrag in Freiburg, Mindestbeträge und Personalsteuern. Die Kirchensteuer bemisst sich je nach Kanton nach der einfachen Steuer, nach der Kantons- oder Gemeindesteuer oder direkt nach dem Einkommen. Diese Regeln wurden aus dem Verhalten des ESTV-Steuerrechners abgeleitet und werden automatisch mit ihm abgeglichen.
Was bedeutet der Grenzsteuersatz?
Der Grenzsteuersatz zeigt, wie viel von 1’000 Franken zusätzlichem Nettolohn an Einkommenssteuern anfällt (Kanton, Gemeinde, Kirche und Bund zusammen), berechnet wie im ESTV-Steuerrechner. Abzüge, die mit steigendem Einkommen sinken, sind eingerechnet, die Vermögenssteuer nicht. Wegen der progressiven Tarife liegt er in der Regel über dem durchschnittlichen Steuersatz.
Persönliche Angaben
Warum wird nach dem Alter gefragt?
Das Alter bestimmt den Satz der BVG-Beiträge, die vom Bruttolohn abgezogen werden. Ältere Arbeitnehmende haben höhere Beiträge und ein entsprechend tieferes steuerbares Einkommen.
Was ist das Reinvermögen?
Die Summe aller Vermögenswerte (Bankguthaben, Wertschriften, Liegenschaften zum Steuerwert, Fahrzeuge) abzüglich der Schulden. Die Freibeträge für Alleinstehende, Verheiratete und Kinder sind in den Vermögenssteuertabellen je Kanton hinterlegt und werden automatisch abgezogen. Wird kein Vermögen eingegeben, fällt keine Vermögenssteuer an.
Welche Rolle spielt die Konfession?
Mitglieder der Landeskirchen (evangelisch-reformiert, römisch-katholisch, in einigen Kantonen christkatholisch) zahlen Kirchensteuer auf Einkommen und Vermögen. In der Waadt und im Tessin erhebt der Staat keine Kirchensteuer von Privatpersonen; in Genf und Neuenburg ist sie freiwillig, wird im Tool aber wie im ESTV-Steuerrechner ausgewiesen.
Bedienung
Wie funktioniert die Karte?
Nach einem Klick auf «Alle Gemeinden berechnen» wird die Karte nach Steuerbelastung eingefärbt: Grün steht für eine tiefe, Rot für eine hohe Belastung. Ein Klick auf eine Gemeinde öffnet das Detailpanel mit der Berechnung. Mit «Rangliste» wechseln Sie zu einer Tabelle, die sich nach Kanton filtern, durchsuchen und als CSV herunterladen lässt.
Wie vergleiche ich Gemeinden mit meinem Wohnort?
Wählen Sie Ihre Gemeinde (per Karte oder Suche) und klicken Sie im Detailpanel auf «Als Wohnort für den Vergleich setzen». Danach zeigen Detailpanel und Rangliste für jede Gemeinde die Differenz pro Jahr, und die Filter nach Umkreis und Differenz stehen zur Verfügung.
Kann ich eine Berechnung teilen?
Ja. Die Eingaben, die gewählte Gemeinde und der Wohnort stehen in der Adresszeile des Browsers. Wer den Link öffnet, sieht dieselbe Berechnung.
Werden meine Eingaben gespeichert oder an einen Server gesendet?
Nein. Die Berechnung läuft vollständig in Ihrem Browser mit vorab bereitgestellten Datentabellen; Einkommen, Alter oder Vermögen werden dafür weder an uns gesendet noch gespeichert. Damit Sie eine Berechnung teilen können, stehen die Eingaben in der Adresszeile Ihres Browsers. Wird ein solcher Link aufgerufen, erscheint er wie jede Seitenadresse kurzzeitig im Serverprotokoll des Hostings, wird aber nicht ausgewertet. Eine Nutzungsstatistik (Google Analytics) wird nur mit Ihrer Zustimmung erhoben und enthält nie Ihre Steuereingaben.
Funktioniert das Tool auf dem Smartphone?
Ja, das Tool ist für Smartphones und Tablets ausgelegt. Karte und Rangliste sind auf grossen Bildschirmen übersichtlicher.
In welchen Sprachen gibt es das Tool?
Auf Deutsch, Französisch, Italienisch, Englisch und Rätoromanisch. Die Sprache wechseln Sie oben rechts; Zahlen- und Datumsformate richten sich nach der gewählten Sprache. Massgebend für Fachbegriffe sind die deutschen Bezeichnungen des ESTV-Steuerrechners.
Haben Sie weitere Fragen oder eine Idee, oder ist Ihnen eine Abweichung aufgefallen?
Schreiben Sie uns über den Knopf «Feedback» in der Fusszeile oder direkt an cedric@siempi.ch. Hinweise auf Abweichungen vom ESTV-Steuerrechner prüfen wir und nehmen sie in die automatischen Tests auf.
Stand: Oktober 2026